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Bei ambulanter Psychotherapie in Form von Reha-Nachsorge, ist der zuständige Kostenträger meistens die Deutsche Rentenversicherung. Die Einhaltung der nötigen Formalitäten durch die behandelnde Rehabilitationseinrichtung vorausgesetzt, finanziert Ihre zuständige Rentenversicherung im Anschluss an Ihre (stationäre) psychosomatische Rehabilitation ein komplettes ambulantes Psychotherapieprogramm. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
Sollten Sie nicht in fußläufiger Entfernung von Ihrer Nachsorgeeinrichtung wohnen, erhalten Sie von Ihrer Rentenversicherung auch einen Fahrtkostenzuschuss für jeden wahrgenommenen Termin.