Private Krankenversicherung

Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten einer Psychotherapie ganz oder anteilig übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung bei einem in Deutschland approbierten Psychotherapeuten in einem anerkannten Richtlinienverfahren, in meinem Fall Verhaltenstherapie, durchgeführt wird. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die genaue Höhe, in der Ihre Aufwendungen für eine Behandlung bei mir erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt nach den in der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen, d.h. dem bei Psychotherapie üblichen 2,3fachen Gebührensatz.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach ganz unverbindlich Kontakt mit mir auf.



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