Psychotherapie

Während Ihnen der Begriff "Psychotherapie" bei einer Vielzahl von Behandlungsangeboten begegnen wird, ist die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" in Deutschland rechtlich geschützt. Wer als Psychotherapeut kassenärztlich tätig werden möchte, muss eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem der drei Richtlinienverfahren vorweisen. Hierbei handelt es sich um die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Ich persönlich habe eine Ausbildung in Verhaltenstherapie durchlaufen, einem wissenschaftlich besonders gut abgesichertes Behandlungsverfahren, welches sich bei der Behandlung vieler psychischer Störungen bewährt hat.

Die Verhaltenstherapie bemüht sich, bei der Erklärung einer bestimmten Symptomatik genau zu prüfen, welche Lebensereignisse bei der Entstehung der Beschwerden besonders relevant waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich diese Lebensereignisse vor vielen Jahren oder erst vor kurzem ereignet haben. Eine pauschale Vermutung über Ursachen, z.B. dass diese grundsätzlich in der Kindheit zu suchen sind, existiert in der Verhaltenstherapie nicht. Außerdem legt die Verhaltenstherapie großen Wert auf die Definition eines Behandlungszieles, also der Veränderung, die Sie in Ihrem Leben erreichen möchten.

Ich biete Ihnen in meiner Praxis in unterschiedlichen Formen Verhaltenstherapie an.


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DBT


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