Oft ist die Sorge vor der finanziellen Seite einer Psychotherapie ein Hürde, der die Suche nach Hilfe verzögert. Auf dieser Seite finden Sie transparente Informationen zu den Honoraren und den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch verschiedene Versicherungsträger. Mir ist es wichtig, dass finanzielle Fragen keine Barriere auf dem Weg zur erforderlichen Behandlung darstellen. Hier erläutere ich Ihnen, welche Optionen Sie als Patient haben und wie die Abrechnung der Therapieleistungen erfolgen kann – sei es über die gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenkassen, andere Kostenträger oder als Selbstzahler. Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu geben, damit Sie sich voll und ganz auf die Arbeit an Ihren Problemen konzentrieren können.


Gesetzliche Krankenversicherung

Die notwendige Behandlung durch einen staatlich approbierten Psychotherapeuten ist in Deutschland eine Gesundheitsleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Sie benötigen dazu nur Ihre Versichertenkarte und können auch ohne Überweisung ganz unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen.


Private Krankenversicherung

Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten einer Psychotherapie ganz oder anteilig übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung bei einem in Deutschland approbierten Psychotherapeuten in einem anerkannten Richtlinienverfahren, in meinem Fall Verhaltenstherapie, durchgeführt wird. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die genaue Höhe, in der Ihre Aufwendungen für eine Behandlung bei mir erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt nach den in der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach ganz unverbindlich Kontakt mit mir auf.


Sonstige Kostenträger

Neben den Krankenversicherungen kommen in manchen Fällen auch weitere Kostenträger wie Berufsgenossenschaften oder die Heilfürsorge der Polizei, bzw. Bundeswehr für die Gebühren einer Psychotherapie auf. Bitte informieren Sie sich daher bitte im Vorfeld bei den entsprechenden Stellen über die genaue Höhe, in der Ihre Aufwendungen erstattet werden. In nicht anderweitig geregelten Fällen erfolgt die Abrechnung nach den in der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach ganz unverbindlich Kontakt mit mir auf.


Deutsche Rentenversicherung

Bei ambulanter Therapie in Form von Reha-Nachsorge, ist der zuständige Kostenträger meistens die Deutsche Rentenversicherung. Die Einhaltung der nötigen Formalitäten durch die behandelnde Rehabilitationseinrichtung vorausgesetzt, finanziert Ihre zuständige Rentenversicherung im Anschluss an Ihre (stationäre) psychosomatische Rehabilitation ein komplettes ambulantes Psychotherapieprogramm. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • sich bei Beantragung der Nachsorge in (stationärer) psychosomatischer Rehabilitation befinden
  • mit einer Leistungsfähigkeit von über 3 Stunden pro Tag aus der Rehabilitation entlassen werden
  • keine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben
  • keine Leistung seitens der DRV beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn der Altersrente gezahlt wird

Sollten Sie nicht in fußläufiger Entfernung von Ihrer Nachsorgeeinrichtung wohnen, erhalten Sie von Ihrer Rentenversicherung auch einen Fahrtkostenzuschuss für jeden wahrgenommenen Termin.


Selbstzahler

Alle von mir angebotenen Leistungen können Ihnen auf Wunsch auch ohne einen weiteren Kostenträger in Rechnung gestellt werde. Die Abrechnung erfolgt nach den in der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach ganz unverbindlich Kontakt mit mir auf.